Montag, 9. Februar 2009

Ich werde verklagt vom MDV



Mir flatterte jüngst ein vielseitiges Pamphlet ins Haus, das verkündete, dass mich das Amtsgericht auf dem Kieker hat.

Was war passiert? Vor nun schon 2 Jahren begab es sich, dass ich eine Reise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln antrat, um den mächtigen Hartz um Geld anzubetteln.
Ich löste meine Fahrkarte ordnungsgemäß, erledigte den Papierkrieg und war innerhalb einer dreiviertel Stunde bereit, den Rückweg anzutreten.

Nun ist die Fahrkarte eine Stunde gültig, und mein Gefühl sagte mir, dass ich noch innerhalb der Frist bin. Traurigerweise verlasse ich mich auf mein Handy mit seiner Uhrenfunktion, wenn es um die Zeit geht. Leider hatte es eine halbe Stunde zuvor den Geist aufgegeben, so dass ich ohne Uhr dastand. Also was macht der gebildete Stadtmensch? Ich dachte mir "Du fragst einfach mal jemanden, wie spät es ist" "Hm, in den Knipsgeräten für die Fahrkarten ist auch ne Uhr. Wenn ich jetzt irgendeinen Zettel abstempeln lasse, weiß ich, wie spät es ist und ob ich noch innerhalb der Stunde bin."

Leider hatte ich keinen anderen Zettel, so kam mir ein weiterer Geistesblitz: Die Fahrkarte hat zwei Entwertungsfelder. Eins ist bereits belegt, weil ich ja schon einmal geknipst habe.
Also dreh ich die Fahrkarte einfach um, lasse einmal irgendwo stempeln, kann gucken wie spät es ist und habe mein zweites Entwertungsfeld noch.

Gesagt, getan, Fahrkarte umgedreht, geknipst und siehe da: Ich hatte noch 5 Minuten meiner Stunde, genug, um nach Hause zu kommen. Außerdem war meine Karte jetzt zweimal geknipst, nämlich einmal zum Entwerten (im ersten Entwertungsfeld) für meine Fahrt, und einmal außerhalb der Entwertungsfelder, um die Zeit zu checken.

So weit, so gut.
Ein paar Tage später war ich auf dem Weg zur Schule und knipste meine zweite Fahrt im zweiten Entwertungsfeld.
Es kam, wie es kommen musste: Ich wurde kontrolliert, der gute Mann verstand meine Ausführungen nicht, meine Fahrkarte wurde eingezogen und mir eine Forderung über ca. 50 Euro "erhöhtes Beförderungsentgelt" zugestellt.

Ich widersprach. Die Gesellschaft erneuerte ihre Forderung. Ich widersprach erneut.
Der Fall nahm den Weg über ein Inkasso-Unternehmen und schließlich übers Amtsgericht.

Das Ding ist: Ich sehe es nicht ein, mich für etwas bestrafen zu lassen, was ich nicht getan habe. Ich bin mit einer Fahrkarte für zwei Stunden nicht über zwei Stunden gefahren. Ich hatte keine Täuschungsabsicht.
Ich war zur Abwechslung mal ganz lieb, und soll nun dafür blechen.
@Beförderungsgesellschaft: Vergesst es!

1 Kommentar:

  1. Ha! Jetzt weißte warum ich am liebsten nur noch mitn Fahrrad fahre!

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